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25 Jahre Steuerfahndungs- und Großbetriebsprüfungsämter

Aus Anlass des 25-jährigen Bestehens der vier Finanzämter für Fahndung und Strafsachen und der sechs Finanzämter für Großbetriebsprüfung in Niedersachsen stellte die Oberfinanzdirektion Hannover bei einem Pressegespräch deren Arbeit vor.

Niedersachsens Steuerfahnder holten in den letzten 25 Jahren rund 1,84 Milliarden Euro herein. Gleichzeitig wurden für Steuerstraftaten nahezu 2400 Jahre Freiheitsstrafe verhängt. In dem genannten Zeitraum steigerten die Fahndungsämter die bestandskräftig festgestellten hinterzogenen Steuern von 24 Mio. Euro in 1982 auf 136 Mio. Euro in 2006. Die Höhe der Geldstrafen hat sich im gleichen Zeitraum auf rund 9,6 Mio. Euro mehr als verzehnfacht, die Summe der Freiheitsstrafen stieg von rund 25 Jahren in 1982 auf 174 Jahre in 2006.
Bedeutender Arbeitsschwerpunkt der letzten Jahre waren die so genannten Bankenverfahren. Steuerpflichtige Bürger legten mit Hilfe der Banken ihre Vermögen im Ausland, vornehmlich Luxemburg, an und "vergaßen" Zins- und Dividendeneinnahmen in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Aus den knapp 70.000 Verfahren vereinnahmte der Staat an Steuern und Strafen über 700 Mio. Euro.
Seit mehreren Jahren verstärkt die Steuerfahndung ihre Bemühungen, beschlagnahmte Computerdaten auszulesen und auszuwerten. Dazu wurden – derzeit bundesweit einmalig – alle Steuerfahnder in der Anwendung von Auswerteprogrammen geschult. Weitere IT-Experten stehen den Fahndern in komplexeren Fällen zur Seite.

Die Finanzämter für Großbetriebsprüfung prüfen ausschließlich große Unternehmen und Konzerne. Durch die organisatorische Trennung von den Veranlagungsfinanzämtern können Prüfungskompetenzen gezielt eingesetzt und Branchenkenntnisse gebündelt werden. Die vorbeugende und korrigierende Wirkung der Betriebsprüfung konnte optimiert werden. Wettbewerbsverzerrungen wurden dadurch verhindert.
Um die Prüfungsdauer zu verkürzen werden seit letztem Jahr zwei Modellprojekte erprobt. Ziel ist, die Belastung des Unternehmens durch eine Betriebsprüfung zu mildern, aber gleichzeitig die Effizienz der Prüfung zu erhalten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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