Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Finanzverwaltung Niedersachsen setzt Parkkrallen ein

Die Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen wird künftig zur Unterstützung der Beitreibung von Rückständen aller Steuerarten Parkkrallen einsetzen. Dies teilte die Oberfinanzdirektion Hannover am heutigen Tag im Rahmen eines Pressetermins in Oldenburg mit. Säumige Steuerzahler müssten damit rechnen, dass ihre Kraftfahrzeuge nicht nur gepfändet, sondern mittels einer Parkkralle an der Fortbewegung nachhaltig gehindert würden. Zahle der Schuldner innerhalb von drei Tagen nicht, werde das Fahrzeug auf seine Kosten abgeschleppt und verwertet. Insbesondere über die Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de würden künftig solche Fahrzeuge "an den Mann/die Frau gebracht".

Die Erfahrungen anderer Behörden seien wegweisend. Oft zahle der Schuldner bereits am selben Tag seine Steuerschulden.

Die gleichmäßige und konsequente Beitreibung von rückständigen Steuern ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit und ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Steuereinnahmen.

Parkkralle im Einsatz
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln