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Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesregierung Schleswig-Holstein
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Downloads:
Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken (BMF-Schreiben vom 27.12.1999)
PDF, 19 KB
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Vordrucke zum Herunterladen

Soweit nicht anders beschrieben, sind die Vordrucke im pdf-Format vorhanden. Die meisten Vordrucke können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen. Wir werden unser Angebot künftig erweitern. Vorschläge sind willkommen.

Bitte beachten Sie bei der Verwendung der Vordrucke unbedingt folgende Hinweise:

Eine Übersendung der Vordrucke per Internet/E-Mail an das zuständige Finanzamt ist derzeit nicht möglich. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an Ihr Finanzamt.

Sofern Sie die Daten Ihrer Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln wollen, können Sie das Verfahren ELSTER-Formular anwenden.

Bei der Verwendung der auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vordrucke ist zu beachten, dass stets alle Seiten eines Vordrucks auszudrucken sind, der Ausdruck beidseitig erfolgen muss, soweit die Seiten eines vierseitigen Hauptvordrucks der Steuererklärung auf zwei getrennten Blättern gedruckt werden, diese miteinander zu verbinden sind (z. B. durch Klebeheftung), alle Seiten gut lesbar und für mindestens 15 Jahre haltbar sein müssen.

Diese Regelungen entsprechen den bundeseinheitlichen "Grundsätzen für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken" nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 1999, das im Bundessteuerblatt Teil I Seite 1049 veröffentlicht worden ist.

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