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Einkommensteuer
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Allgemein
Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.
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FormsForWeb
 
Kurzanleitung
Informationen, Anleitungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen
XML-Daten hochladen
Programm FormsForWeb Filler
Einkommensteuer 2008

Die Einkommensteuervordrucke werden erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2006 in dem neuen Format FormsForWeb® zur Verfügung gestellt. Anders als bei den herkömmlichen PDF-Dateien benötigen Sie für die Anzeige und Bearbeitung der Vordrucke im Web-Browser weder ein zusätzliches Ausfüllprogramm noch ist die Installation eines Plug-Ins oder ActiveX Controls erforderlich. Mit dem neuen Format FormsForWeb® haben Sie die Möglichkeit eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.

Speichern und Laden der Daten
Die Speicherung der eingegebenen Daten erfolgt über das Disketten-Symbol mit der Aufschrift XML in der Menüleiste. Die Daten werden als XML-Datei gespeichert und lokal auf der Festplatte Ihres PCs abgelegt. Die XML-Datei darf nicht verändert werden, da sonst eine weitere Bearbeitung des Vordrucks u.U. nicht möglich ist.
Wenn Sie die Bearbeitung unterbrochen haben und diese zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der bis dahin eingegebenen Werte wieder aufnehmen möchten, müssen Sie die gespeicherte XML-Datei zunächst wieder in das Formular-Management-System hochladen. Dies können Sie unter folgendem Link: XML-Daten hochladen oder über das entsprechende Symbol in der FormsForWeb-Symbolleiste.

Drucken
Das Formular kann mit den eingegebenen Daten durch Betätigung des Drucksymbols für den Ausdruck vorbereitet werden. Nach Betätigung des Drucksymbols wird zunächst eine PDF-Datei erzeugt. Diese PDF-Datei kann anschließend in einem neuen Fenster über ein PDF-Anzeigeprogramm angezeigt und wie gewohnt ausgedruckt werden.
Falls Sie den Vordruck nicht am Bildschirm ausfüllen möchten, sondern per Hand, verwenden Sie für den Ausdruck bitte das PDF-Symbol in der Symbolleiste um einen leeren Vordruck zu erstellen.

FormsForWeb Menüleiste
ESt 1A - Einkommensteuererklärung, Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Erklärung zur Feststellung...
ESt 1V - Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Antrag auf Festsetzung...
ESt 1C - Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anleitungen zu ESt 1A, 1V und 1C sowie div. Anlagen
Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage Kind
Anlage R - Renten und andere Leistungen
Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern
Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Anlage FW - Förderung des Wohneigentums
Anlage SO - Sonstige Einkünfte ohne Renten und ohne sonstige Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Zweisprachige Unterhaltserklärung zu § 33a Abs. 1 EStG in mehreren Sprachen
Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage Forstwirtschaft
Anlage Weinbau
Anlage 34a - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung
Anlage EÜR - Schuldzinsenberechnung
Anlage EÜR - Anlageverzeichnis
StAb - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige
 
 
 
Acrobat Reader Anlage VL - Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 2008 [PDF, 470 KB]
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