18.04.2013 Vorsteherwechsel beim Finanzamt Stade
31.01.2013 BSI weist auf Spam-Welle hin
31.01.2013 Genau hinschauen bei der Gehaltsabrechnung
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wird für den Abrechnungsmonat April 2013 die erste Stufe der Entgelterhöhung umgesetzt. Rückwirkend ab 1. Januar 2013 erhöhen sich die TV-L-Tabellenentgelte um 2,65 v. H.
Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte/elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) startet am 1. Januar 2013. Alles was Sie für den Einstieg in das Verfahren benötigen finden Sie hier.
Ab dem 1. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung grundsätzlich nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden.
Zur Sicherstellung einer Wahldurchführung können die niedersächsischen Gemeinden Angaben zu Personen aus dem Kreis der Bediensteten der Landesbehörden, die in ihrem Gebiet wohnen, anfordern.
Beginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Darüber hinaus besteht die gesetzl. Verpflichtung zur elektr. Übermittlung – unabhängig vom Vorliegen von Gewinneinkünften – auch für weitere Steuererklärungen.
Die Abteilung Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) ist zentraler Dienstleister für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge von aktiven Beschäftigten und Versorgungsempfängern des Landes Niedersachsen.
Die Abteilung Bau und Liegenschaften (BL) der Oberfinanzdirektion Niedersachsen steuert und unterstützt das Bauen für das Land und die Bundesrepublik Deutschland in Niedersachsen. Sie ist Teil des "Staatliches Baumanagement Niedersachsen".
Bildrechte: grafolux & eye-serverIm Bereich der Liegenschaften verwaltet die Abteilung BL die als Sondervermögen zusammengefassten Liegenschaften im Eigentum des Landes Niedersachsen. Diese Aufgabe umfasst die Wahrnehmung der zentralen Eigentümerrechte des Landes und damit auch den Ankauf und Verkauf von Grundstücken.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Lohn- oder Einkommensteuerrecht oder zur Erbschaftsteuer? Dann sind Sie bei der Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter richtig.
Tel. 0180 3340334*
(Mo. - Fr. von 8 - 18 Uhr)
*(9 Cent/Min. aus dem Festnetz von Telekom Deutschland, aus anderen dt. Festnetzen höchtens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)