Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte/elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 gelten bis dahin weiter.
Die Ära der Papierlohnsteuerkarte ist beendet. Letztmals für das Kalenderjahr 2010 wurde eine Lohnsteuerkarte versandt. Sie wird künftig durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt werden. Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Die Abteilung Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) ist zentraler Dienstleister für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge von aktiven Beschäftigten und Versorgungsempfängern des Landes Niedersachsen.
Die Abteilung Bau und Liegenschaften (BL) der Oberfinanzdirektion Niedersachsen steuert und unterstützt das Bauen für das Land und die Bundesrepublik Deutschland in Niedersachsen. Sie ist Teil des "Staatliches Baumanagement Niedersachsen".
Im Bereich der Liegenschaften verwaltet die Abteilung BL die als Sondervermögen zusammengefassten Liegenschaften im Eigentum des Landes Niedersachsen. Diese Aufgabe umfasst die Wahrnehmung der zentralen Eigentümerrechte des Landes und damit auch den Ankauf und Verkauf von Grundstücken.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Lohn- oder Einkommensteuerrecht oder zur Erbschaftsteuer? Dann sind Sie bei der Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter richtig.
Tel. 0180 3340334*
(Mo. - Fr. von 8 - 18 Uhr)
*(9 Cent/Min. aus dem Festnetz von Telekom Deutschland, aus anderen dt. Festnetzen höchtens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)