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Kraftfahrzeugsteuer

Allgemeines

Vom 1.7.1997 an wurde mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz 1994 (Kraftfahrzeugänderungsgesetzes 1997 vom 18.4.1997, BGBl. I S. 805) erstmals eine emissionsbezogene Besteuerung für Pkw eingeführt. Die Höhe der Steuersätze für Pkw richtet sich seitdem nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schadstoffstufe.

Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, werden nach dem CO2-Ausstoß besteuert. Für Pkw, die in der Zeit vom 5.11.2008 bis 30.6.2009 erstmals zugelassen wurden, wird verglichen, ob die emissionsabhängige Steuer oder die Besteuerung nach dem CO2-Ausstoß günstiger ist. Der günstigere Steuersatz wird angewandt (Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und anderer Gesetze vom 29.5.2009, BGBl. I S. 1170). Weitere Einzelheiten...

Ab 1. März 2004 dürfen die Zulassungsbehörden in Niedersachsen den Fahrzeugschein grundsätzlich nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung aushändigen.

Ausnahmen hiervon gelten nur, wenn die Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Fahrzeughalter eine erhebliche Härte bedeuten würde oder die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

Für Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter erhöht sich die Steuer in der Zeit vom 1.4.2007 bis zum 31.3.2011 um 1,20 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum (Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 24. März 2007, BGBl. I S. 356).

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte

Falls Sie schwerbehindert sind, kann Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder es kann eine Steuerermäßigung in Betracht kommen. Wie das geht und für welche Schwerbehinderte diese Möglichkeiten bestehen, können Sie hier erfahren.

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