Information über die Auswirkungen der Euro-Umstellung in der niedersächsischen Steuerverwaltung
Die niedersächsische Steuerverwaltung wird ihre Verfahren zum 1. Januar 2002 umstellen. Hierdurch ergeben sich verschiedene Auswirkungen für die Steuerbürger. Die wichtigsten Fragen werden im Nachfolgenden beantwortet:
Wie erfolgt die Umstellung der Steuergesetze auf den Euro?
Die Steuergesetze werden im Wesentlichen durch das Steuer-Euroglättungsgesetz auf den Euro umgestellt. Die neuen Beträge gelten für Zeiträume ab dem 1. Januar 2002.
Ab wann muss ich meine Steuererklärung in Euro abgeben?
Die Steuergesetze und die Berechnungsprogramme der Steuerverwaltung werden für Zeiträume ab 2002 auf Euro umgestellt. Die Steuererklärungen für Zeiträume bis einschließlich 2001 sind also auch dann noch in DM abzugeben, wenn sie nach dem 1. Januar 2002 bei Finanzamt eingereicht werden.
Sämtliche Steuererklärungen für Zeiträume ab 2002 dürfen nur noch Euro-Werte enthalten.
Wie erfolgt die Euro-Umstellung meiner Lohnsteuerkarte?
Die Lohnsteuerkarten müssen für alle Zeiträume bis einschließlich 2001 in DM ausgefüllt werden. Für Zeiträume ab 2002 sind ausschließlich Euro-Werte zu verwenden.
Soll auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen werden, ist bei der Antragstellung entsprechend zu verfahren; für Lohnsteuerkarten bis einschließlich 2001 ist die DM zu verwenden, für Lohnsteuerkarten ab 2002 gilt der Euro.
Ab wann rechnet das Finanzamt in Euro ab?
Für Jahre bis einschließlich 2001 werden die Steuern auch dann noch in DM berechnet, wenn der Steuerbescheid nach der Währungsumstellung am 1. Januar 2002 ergeht. Die errechneten Steuerbeträge werden im Steuerbescheid aber in Euro umgerechnet und festgesetzt. Die Abrechnung, d. h. die Berechnung des Zahlungs- oder des Guthabenbetrags, erfolgt ab dem 1. Januar 2002 immer in Euro.
Für Jahre ab 2002 erfolgt die Steuerfestsetzung und die Abrechnung immer in Euro.
Was muss ich als Unternehmer bei der Umstellung meiner Buchführung beachten?
Die Umstellung der Buchführung erfolgt zwingend spätestens am 1. Januar 2002. Die Jahresabschlüsse dürfen letztmalig für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2001 enden, in DM aufgestellt werden. Alle folgenden Jahresabschlüsse sind in Euro aufzustellen.
Für Steuerpflichtige, die keine Bücher führen, ist ab dem 1. Januar 2002 gleichfalls die Gewinnermittlung in Euro vorgeschrieben.
Was muss ich als Unternehmer bei der Abgabe meiner Steuer-Erklärung beachten?
Die Steuererklärungen sind für Zeiträume bis 2001 stets in DM, für Zeiträume ab 2002 immer in Euro abzugeben. Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen können noch für Zeiträume bis Ende 2001 wahlweise in DM oder Euro abgegeben werden.
Was muss ich als Unternehmer bei der Ausstellung von Rechnungen beachten?
Rechnungen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2001 wahlweise in DM oder Euro ausgegeben werden. Ab dem 1. Januar 2002 sind sie stets in Euro zu erstellen.
Wo finde ich die Rechtsgrundlagen für die Euro-Umstellung im Steuerrecht?
Auf folgende Fundstellen wird hingewiesen:
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BStBl. 1998 I S. 860 |
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BStBl. 1999 I S. 300 |
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BStBl. 2001 I S. 3 |
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BStBl. 1998 I S. 1625 |
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BStBl. 1999 I S. 437 |
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BStBl. 2001 I S. 204 |
Wohin kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Sollten Sie weitere Fragen haben stehen Ihnen die Finanzämter als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch im Internet, z.B. beim Bundesfinanzministerium, sind weitere Informationen erhältlich.