Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen
Erfüllt ein verwitweter Alleinerziehender mit Steuerklasse III die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wird der Entlastungsbetrag auf Antrag vom Finanzamt als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
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