Daran müssen Sie selber denken
Was Sie selber tun müssen, wollen wir Ihnen in diesem Heftchen erläutern. Es soll Ihnen helfen, Ihre Steuerfragen leichter zu lösen. Beachten Sie jedoch, dass diesem Heft die Rechtslage nach dem Stand vom 15. Juli 2008 zugrunde liegt. Eventuelle Änderungen steuerlicher Vorschriften nach diesem Zeitpunkt konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte entnehmen Sie der Tagespresse, ob es bei den in diesem Heftchen erläuterten Regelungen geblieben ist oder welche Regelungen stattdessen zu beachten sind. Besonders wichtig sind: Die Steuerklassen und das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung (nicht mehr als 400 Euro monatlich) unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ausgleich der 2008 überzahlten Lohnsteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen können. Das Finanzamt wird dazu Vordrucke mit besonderen Erläuterungen bereithalten. Diese finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik "Service" (hier: Formulare A-Z, Zum Formular-Management-System). Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg abgeben möchten, können Sie sich unter http://www.elsteronline.de über die elektronische Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung informieren.
Bei der steuerlichen Behandlung der im Inland beschäftigten Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus Liechtenstein, Norwegen und Island gelten Sonderregelungen, auf die im nachfolgenden Text aus Platzgründen nicht näher eingegangen werden konnte. Auskünfte hierüber können Sie jedoch von Ihrem Finanzamt erhalten.
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