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Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009

Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern

Die Lohnsteuer soll möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen:

Auch der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der Altersentlastungsbetrag bei Rentnern und Pensionären, die noch Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen, werden vom Arbeitgeber ohne Ihr Zutun angerechnet.

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009

Info-Hotline 0180-3340334

(9 Cent/Min. aus dem Festnetz von Telekom Deutschland, aus anderen dt. Festnetzen höchstens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht sowie zur Erbschaftsteuer.

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