Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern
Die Lohnsteuer soll möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen:
- der Grundfreibetrag,
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten oder der Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen,
- der Pauschbetrag für Sonderausgaben,
- die Vorsorgepauschale sowie
- der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bei Steuerklasse II).
Auch der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der Altersentlastungsbetrag bei Rentnern und Pensionären, die noch Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen, werden vom Arbeitgeber ohne Ihr Zutun angerechnet.