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Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009

Wenn sich was ändert...

z.B. durch Ihre Heirat oder durch Geburt eines Kindes, so können Sie die Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte ändern lassen. Der Antrag auf Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spätestens am 30. November 2009 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollten Sie dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beifügen.

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009

Info-Hotline 0180-3340334

(9 Cent/Min. aus dem Festnetz von Telekom Deutschland, aus anderen dt. Festnetzen höchstens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht sowie zur Erbschaftsteuer.

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