Wenn sich was ändert...
z.B. durch Ihre Heirat oder durch Geburt eines Kindes, so können Sie die Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte ändern lassen. Der Antrag auf Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spätestens am 30. November 2009 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollten Sie dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beifügen.