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Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009

Lohnsteuerkarte 2009

Übergeben Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte 2009 möglichst bald Ihrem Arbeitgeber.
Benötigen Sie im Kalenderjahr 2009 voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte, so senden Sie bitte die Karte mit einem entsprechenden Vermerk an die Gemeinde zurück, die sie ausgestellt hat.

Keine Lohnsteuerkarte bekommen?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Es kann vorkommen, dass eine Lohnsteuerkarte versehentlich nicht ausgestellt worden ist.

Zuständige Gemeinde
Sie erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20. September 2008 mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet waren. Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung. Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am 20. September 2008 mit Hauptwohnung gemeldet war.

Eintragungen prüfen,
bevor Sie die Karte Ihrem Arbeitgeber aushändigen! Wichtig ist, dass Ihr Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Kirchensteuerpflicht und die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren richtig eingetragen sind. Für die Eintragung dieser Merkmale sind die Verhältnisse am 1. Januar 2009 maßgebend.

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009

Info-Hotline 0180-3340334

(9 Cent/Min. aus dem Festnetz von Telekom Deutschland, aus anderen dt. Festnetzen höchstens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht sowie zur Erbschaftsteuer.

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