Kirchensteuer
Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter "Kirchensteuerabzug" eine Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an, für die Kirchensteuer von den Finanzbehörden erhoben wird, so sind zwei Striche "– –" eingetragen. Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen, wenn dieser einer anderen steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerkmals für Ihren Ehegatten kann deshalb nicht geschlossen werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört.
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