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Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2010

Pauschbetrag für Pflegepersonen

Wenn Sie eine hilflose Person (Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis oder Pflegestufe III) in Ihrem oder deren Haushalt persönlich pflegen, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag von 924 Euro gewährt werden, wenn Sie dafür keine Einnahmen erhalten. Bei der Pflege von anderen Personen als Angehörigen gilt das nur in Ausnahmefällen. Höhere Aufwendungen, die Ihnen zwangsläufig entstehen, können Sie anstelle des Pauschbetrags als außergewöhnliche Belastung unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung geltend machen. Die hierbei nicht abziehbaren Aufwendungen können im Rahmen der haushaltsnahen Beschäftigungen/Dienstleistungen gefördert werden.

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2010

Info-Hotline 0180-3340334

(9 Cent/Min. aus dem Festnetz von Telekom Deutschland, aus anderen dt. Festnetzen höchstens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht sowie zur Erbschaftsteuer.

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