Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835, 1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer(innen) und Berufsbetreuer(innen)
Inhaltsverzeichnis
Das Merkblatt soll ergänzend zu dem von der Justizverwaltung herausgegebenen Merkblatt VS 110, in dem die Rechtsgrundlagen für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835,1835a BGB an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (nachfolgend kurz „Betreuer") dargestellt sind, einen Überblick über die ab 2011 geänderte steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen vor allem an ehrenamtliche Betreuer geben. Ab 2011 ist eine besondere Steuerbefreiung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger bis zur Höhe von 2 100 € im Jahr eingeführt worden (§ 3 Nr. 26b EStG).
Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.