In öffentlichen Verwaltungen bei Bund, Ländern und Gemeinden sind nicht nur technische Beschäftigte, sondern auch technische Beamtinnen und Beamte tätig. Voraussetzung für diese Tätigkeit als technische Beamtin oder technischer Beamter ist - neben einem abgeschlossenen technischen Studium - grundsätzlich der ein- bzw. zweijährige Vorbereitungsdienst mit abschließender Prüfung. In Niedersachsen ist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen - Bau und Liegenschaften - die zentral zuständige Ausbildungsbehörde für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Laufbahnzweig "Staatlicher Hochbau"; dieser Laufbahnzweig umfasst die Fachbereiche Hochbau sowie Maschinen- und Elektrotechnik.
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