Für (Vor-) Anmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, haben Arbeitgeber und Unternehmer Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Wege an ihr Finanzamt zu übermitteln. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung bereits schon für 2004 diese elektronisch bis spätestens zum 28. Februar 2005 an das Finanzamt übermitteln.
In Härtefällen können auf Antrag die Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen auch weiterhin auf Papier abgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie in dem bundeseinheitlichen Merkblatt für Arbeitgeber und Unternehmer.
Daneben stellt die Oberfinanzdirektion Nürnberg ein Muster-Informationsschreiben zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung informieren können.
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