Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Hilfen für Helfende

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wird die Übersichtlichkeit und Praktikabilität im Spendenrecht weiter verbessert. Künftig gibt es nur noch an einer Stelle, nämlich der Abgabenordnung, eine Definition von spendenbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken. Des Weiteren gibt es keine unterschiedlichen Fördersätze bei den einzelnen förderungswürdigen Zwecken mehr.

Rückwirkend vom 1.1.2007 an ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • § 3 Nr. 26 EStG:
    Der sog. Übungsleiterfreibetrag wird von 1.848 € auf 2.100 erhöht.

  • § 3 Nr. 26a EStG:
    Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zu einer Höhe von insgesamt 500 € im Jahr steuerfrei.

  • § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG:
    Der Spendenabzug an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, inländische Dienststellen oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen wird von 5% bzw. 10% auf einheitlich 20% oder 4 v.T. der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter erhöht.

    Auf Antrag kann § 10b EStG für Zuwendungen im Verlagungszeitraum 2007 in der bisherigen Fassung weiterhin angewendet werden.

  • § 10b Abs. 4 S. 3 EStG:
    Die Haftung für unrichtige Bestätigungen oder zweckwidrige Verwendung wird von 40% auf 30% des zugewendeten Betrages gesenkt.

  • § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStDV:
    Der Betrag, bis zu dem für den Nachweis der Spende ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts ausreicht, ist von 100 € auf 200 € angehoben worden.

Über den nebenstehenden Verweis unter dem Punkt "Links" finden Sie eine Zusammenstellung der allgemeinen Grundsätze zu Ehrenamt und Einkommensteuer (Stand: Januar 2011).

Übersicht