Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 (BGBl I, 1427) ist der Abzug von Aufwendungen für die Altersvorsorge neu geregelt worden. Informationen zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersversorgung erhalten Sie in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 5. Februar 2008.
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