Einzugsermächtigung
|
Antworten: |
|
Sie können die Einzugsermächtigung mit formlosen Brief gegenüber Ihrem Finanzamt widerrufen. Geben Sie bitte Ihre Steuernummer an sowie die Steuerarten, für die die Einzugsermächtigung nicht mehr gelten soll. Ohne diese Angaben würde die Einzugsermächtigung für sämtliche Steuerarten gelöscht werden. |
Niedersachsen Portal