Doppelte Haushaltsführung
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Frage: Welche Aufwendungen können bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berücksichtigt werden? |
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Als Werbungskosten können die Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung sowie wöchentliche Familienheimfahrten oder Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche berücksichtigt werden. Daneben können auch Verpflegungmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie Umzugskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. |
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Frage: Gilt die Beschränkung der doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre ab 2003 nicht mehr? |
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Die Beschränkung ist ab dem 01.01.2003 generell weggefallen. Soweit Sie für das Jahr 2003 oder die Vorjahre noch nicht bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt sind, kann die neue Rechtslage auch schon für diese Jahre angewandt werden. mehr... |