Ausländische Arbeitnehmer
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Fragen: |
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Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden? |
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Bei welchem Finanzamt stelle ich den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer? |
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Antworten: |
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Frage: Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen? |
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Wenn Sie sich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben, sind Sie für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten. |
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Frage: Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden? |
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Neben den Einkommensteuervordrucken (Mantelbogen, Anlage N etc.) und der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie je nach Lage Ihres Wohnsitzes den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen, auf dem Ihre zuständige ausländische Steuerbehörde Ihre Angaben bescheinigt. |
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Frage: Bei welchem Finanzamt stelle ich den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer? |
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Der Antrag ist bei dem Betriebsstättenfinanzamt Ihres Arbeitgebers zu stellen. Bitte erfragen Sie dieses bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. |
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