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Häufige Fragen/FAQ

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG

Antworten:
Frage: Ich bin alleinstehend, und zu meinem Haushalt gehören zwei Kinder. Für das eine (minderjährige) Kind steht mir Kindergeld zu. Das andere Kind ist volljährig. Nach soeben absolviertem Abitur wird es aber im kindergeldrechtlichen Sinne seine Ausbildung erst im Sommer 2009 fortsetzen, so dass mir insoweit für ein Jahr kein Kindergeld zusteht. Die Einkünfte dieses Kindes werden im kommenden Jahr unterhalb der kindergeldrechtlich relevanten Verdienstgrenze von 7.680,00 € zuzüglich 920,00 € Pauschale liegen.
Ihnen steht 2008 die Steuerklasse II für die Monate zu, in denen sie für das volljährige Kind Kindergeld/einen Kinderfreibetrag erhalten haben, weil das Kind sich in der Schulausbildung befand. Für die Monate zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Studiums im Sommer 2009 liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags nicht vor, weil für diese Zeit eine Haushaltsgemeinschaft mit einer erwachsenen Person vorliegt, für die kein Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibetrag besteht. Im Ausstellungsverfahren für die Lohnsteuerkarten 2009 darf Ihnen somit die Steuerklasse II nicht eingetragen werden. Sollte Ihnen für die Monate ab Beginn des Studiums des Kindes für dieses Kind wieder Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen, können Sie die Eintragung der Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte 2009 ab diesem Zeitpunkt wieder beantragen.

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