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Häufige Fragen/FAQ

Altersteilzeit

Antworten:

Frage: Ich bin in Altersteilzeit und erhalte Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz. Bei der Einkommensteuerveranlagung muss ich Nachzahlungen leisten. Kann dies mit meiner Steuerklasse III zusammenhängen?

In der Steuerklasse III sind sämtliche Freibeträge berücksichtigt worden. Sofern Ihr Ehegatte ebenfalls Arbeitslohn bezieht, sollten Sie prüfen, ob eine Änderung der Steuerklasse in IV/IV oder V bei Ihnen und III bei Ihrem Ehegatten günstiger ist. Ich verweise hierzu auf das Berechnungsprogramm "Lohnsteuerklassenwahl". Allerdings wird sich die Nachzahlung in erster Linie daraus ergeben, dass die Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz dem Progressionsvorbehalt unterliegen (siehe "Progressionsvorbehalt").

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