| Grundsätzlich erhalten Sie von Ihrem Anlageinstitut nach Ablauf des Kalenderjahres eine Anlage VL. Diese müssen Sie ausfüllen und Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Wenn Sie die Anlage VL erst nach Abgabe der Steuererklärung erhalten haben, können Sie ab 2007 die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 4 Jahren nach dem Jahr, für das die Anlage VL ausgestellt worden ist, beantragen. Sie können z.B. die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage für 2007 bis zum 31.12.2011 beantragen. Den Antrag auf Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage stellen Sie mit dem gleichen Vordruck, mit dem Sie auch Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sie kreuzen hierfür jedoch einfach ''Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage'' an (ggf. zusätzlich zum Kreuz ''Einkommensteuererklärung''). |