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Häufige Fragen/FAQ

Arbeitnehmer-Sparzulage

Antworten:

Frage: Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Grundsätzlich erhalten Sie von Ihrem Anlageinstitut nach Ablauf des Kalenderjahres eine Anlage VL. Diese müssen Sie ausfüllen und Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Wenn Sie die Anlage VL erst nach Abgabe der Steuererklärung erhalten haben, können Sie ab 2007 die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 4 Jahren nach dem Jahr, für das die Anlage VL ausgestellt worden ist, beantragen. Sie können z.B. die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage für 2007 bis zum 31.12.2011 beantragen.

Den Antrag auf Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage stellen Sie mit dem gleichen Vordruck, mit dem Sie auch Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sie kreuzen hierfür jedoch einfach ''Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage'' an (ggf. zusätzlich zum Kreuz ''Einkommensteuererklärung'').

Frage: Warum ist die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht mit der Einkommensteuer ausgezahlt worden?

Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt zwar in der Regel zusammen mit der Einkommensteuer . Die Auszahlung erfolgt jedoch an das Kreditinstitut, die Bausparkasse , das Unternehmen oder den Arbeitgeber, mit denen der Anlagevertrag abgeschlossen worden ist, grundsätzlich erst mit Ablauf der für die vermögenswirksamen Leistungen geltenden Sperrfrist. Das Ende der Sperrfrist ist auf der Anlage VL vermerkt.

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