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Häufige Fragen/FAQ

Einkommensteuererklärung

Fragen:

Welche Unterlagen/Belege sind beizufügen?

Wie hoch sind die Freibeträge und Pauschalen?

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Steuererklärung?

Wenn ich die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt persönlich abgeben möchte, muss ich dann einen Termin vereinbaren?

Wird meine Steuererklärung schneller bearbeitet, wenn ich Sie persönlich im Finanzamt abgebe?

Können die Mitarbeiter des Finanzamts mir bei der Erstellung der Steuererklärung helfen und mich beraten?

Ab wann muss ich Steuern zahlen, wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 erhalten. Ich war aber das ganze Jahr über arbeitslos. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ich habe das ganze Jahr 2007 durchgehend nur Renteneinnahmen bezogen. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Muss ich eine Einkommensteuererklärung für 2008 abgeben, obwohl ich für 2007 noch keinen Bescheid erhalten habe?

Ich habe die Einkommensteuervordrucke erhalten, ich bin aber britischer Staatsbürger, wieso muss ich dann Einkommensteuererklärungen abgeben?

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ich bin ledig, habe keine Lohnsteuer auf meinen Arbeitslohn zahlen müssen und habe sonst nur Arbeitslosengeld bekommen.

Warum muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ich bin bereits seit 1995 Rentner und meine Frau seit 3 Jahren. Letztes Jahr haben wir auch keine Erklärung abgegeben.

Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 für meine Eltern erhalten, sie sind aber bereits verstorben. Was muss ich tun?

Meine Mutter hat eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2008 erhalten. Muss Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, obwohl sie schon über 80 Jahre alt ist und nur Rente bekommt?

Haben Eheleute, die getrennt veranlagt werden, die gleiche Steuernummer?

Ab wann sind An- bzw. Verkäufe im Internet, z. B. bei "ebay", einkommen- bzw. umsatzsteuerpflichtig?

Ich bin umgezogen, wo muss ich jetzt meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Bisher habe ich die Steuererklärungsvordrucke immer automatisch zugeschickt bekommen. Nun habe ich gehört, dass dies künftig nicht mehr gemacht werden soll. Wie ist das zu verstehen?

Reicht für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag/Solidaritätsabgabe die Jahresbescheinigung (§ 24 c EStG) aus?

Antworten:

Frage: Welche Unterlagen/Belege sind beizufügen

  • Spendenbescheinigungen
  • Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Körperschaftsteuer (im Original)
  • Belege für Werbungskosten (z.B. Fachliteratur etc.)
  • Nachweis der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz

Frage: Wie hoch sind die Freibeträge und Pauschalen?

Die wichtigsten Beträge finden Sie in der Übersicht.

Frage: Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Steuererklärung?

Die Finanzämter sind bemüht, die Steuererklärungen möglichst schnell zu bearbeiten. Eine allgemeingültige Aussage zur Bearbeitungszeit ist aber nicht möglich, weil diese Zeit im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Geht die Steuererklärung beispielsweise in einer Zeit ein, in der besonders viele Steuerbürger ihre Erklärungen abgeben, kann es durch die hohe Arbeitsbelastung zu Verzögerungen kommen.

Frage: Wenn ich die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt persönlich abgeben möchte, muss ich dann einen Termin vereinbaren?

Grundsätzlich brauchen Sie keinen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie aber die Öffnungszeiten der Finanzämter. Diese finden Sie auf den Info-Seiten zu den Finanzämtern.

Sollten Sie allerdings mit Ihrem zuständigen Bearbeiter/Bearbeiterin sprechen wollen, ist es ratsam, einen Termin zu vereinbaren.

Frage: Wird meine Steuererklärung schneller bearbeitet, wenn ich Sie persönlich im Finanzamt abgebe?

Nein. Die Steuererklärungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Finanzamt bearbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erklärung persönlich abgegeben oder mit der Post übersandt worden ist.

Frage: Können die Mitarbeiter des Finanzamts mir bei der Erstellung der Steuererklärung helfen und mich beraten?

Viele Bereiche der Steuererklärung betreffen persönliche Angaben, die Sie am besten kennen und auch ohne besondere Steuerrechtskenntnisse eintragen können. Sollten Sie dennoch einmal unsicher sein, was einzutragen ist, sind die Mitarbeiter der Finanzamts gern bereit, Ihnen Hilfestellung zu geben. Eine umfassende Beratung ist jedoch nicht möglich. Hierfür stehen Ihnen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe zur Verfügung.

Bei Fragen zur Steuererklärung können Sie sich auch an die Mitarbeiter der Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter wenden. Diese stehen Ihnen unter der Rufnummer 0180-3340334 (9 Cent/Min. aus dem Festnetz von T-Home, aus anderen dt. Festnetzen höchstens 14 Cent/Min. bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen) zur Beantwortung Ihrer Fragen gern zur Verfügung.

Frage: Ab wann muss ich Steuern zahlen, wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer beträgt für Ledige 2002/2003 7.235 €, ab 2004 7.664 € für Verheiratete, die die Zusammenveranlagung gewählt haben, 2002/2003 14.470 €, ab 2004 15.328 €. Sie können mit den interaktiven Abgabenrechnern des Bundesministeriums für Finanzen die Berechnung der Einkommensteuer selber ausführen.

Frage: Ich habe eine Aufforderung zur Abgaben der Einkommensteuererklärung 2008 erhalten. Ich war aber das ganze Jahr über arbeitslos. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Zur Abgabe der Steuererklärung 2008 sind Sie, wenn Sie keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt haben, nur verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte 7.664 € übersteigt. Da Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) und Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II) steuerfrei sind und allenfalls im Rahmen des Progressionsvorbehalts in die Berechnung der Einkommensteuer einfließen, müssen Sie für 2008 keine Steuererklärung abgeben. Bitte setzen Sie sich dennoch mit Ihrem Finanzamt in Verbindung, damit Sie klären können, aus welchem Grund Ihnen die Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung zugesandt wurde.

Frage: Ich habe das ganze Jahr 2008 durchgehend nur Renteneinnahmen bezogen. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Sie müssen für das Jahr 2008 in diesem Fall nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über 7.664 Euro liegt. Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, müssten Ihre Einnahmen im Kalenderjahr über 15.532 Euro betragen, bevor Sie nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Wenn Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert wurden, sollten Sie mit Ihrem Finanzamt klären, ob nicht zukünftig auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung verzichtet werden kann.

Frage: Muss ich eine Einkommensteuererklärung für 2008 abgeben, obwohl ich für 2007 noch keinen Bescheid erhalten habe?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Aus diesem Grund erfolgt für jedes Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) eine Veranlagung zur Einkommensteuer, unabhängig von anderen Jahren. Die Einkommensteuererklärung ist daher ungeachtet des Bearbeitungsstandes der Einkommensteuererklärungen anderer Veranlagungszeiträume fristgerecht (grundsätzlich bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres) einzureichen.

Frage: Ich habe die Einkommensteuervordrucke erhalten, ich bin aber britischer Staatsbürger, wieso muss ich dann Einkommensteuererklärungen abgeben?

Ob Sie einkommensteuerpflichtig sind, richtet sich nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit, sondern nach Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn Sie z.B. dauerhaft nach Deutschland gezogen sind, haben Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik und sind auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Daher können Sie verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dasselbe gilt, wenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in der Bundesrepublik aufgehalten haben und deswegen in diesem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier hatten.

Frage: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ich bin ledig, habe keine Lohnsteuer auf meinen Arbeitslohn zahlen müssen und habe sonst nur Arbeitslosengeld bekommen.

Wenn für Sie kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde und das Arbeitslosengeld nicht höher war als 410 € im Kalenderjahr und sie keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten, sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn Sie dennoch einen Erklärungsvordruck zugesandt bekommen haben, sollten Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, um eventuell nachfolgende Aufforderungen zur Abgabe der Erklärung zu vermeiden.

Frage: Warum muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ich bin bereits seit 1995 Rentner und meine Frau seit 3 Jahren. Letztes Jahr haben wir auch keine Erklärung abgegeben.

Sie sind nach dem Einkommensteuergesetz verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie mit Ihrer Frau zusammenveranlagt werden, nur nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte (z. B. Renten) erzielen und der Gesamtbetrag dieser Einkünfte mehr als 15.329 Euro beträgt. Im Zweifel sollten Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen und klären, ob Sie noch verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Frage: Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 für meine Eltern erhalten, sie sind aber bereits verstorben. Was muss ich tun?

Wenn Sie der alleinige Erbe sind und Ihre Eltern im Jahr 2008 noch Einkünfte erzielt haben und deswegen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet waren, müssen Sie für Ihre Eltern die Einkommensteuererklärung abgeben. Sollten neben Ihnen noch weitere Erben vorhanden sein, müssen die Erben gemeinsam einen Bevollmächtigten bestellen, der die steuerliche Abwicklung vornimmt.

Frage: Meine Mutter hat eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2008 erhalten. Muss Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, obwohl sie schon über 80 Jahre alt ist und nur Rente bekommt?

Wenn Ihre Mutter lediglich eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt und wegen des niedrigen zu versteuernden Einkommens keine Einkommensteuer mehr entrichten muss, könnte Ihre Mutter von der Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt, um die Einzelheiten zu klären.

Frage: Haben Eheleute, die getrennt veranlagt werden, die gleiche Steuernummer?

Nein. Aus organisatorischen Gründen erhält jeder Ehegatte eine eigene Steuernummer.

Frage: Ab wann sind An- bzw. Verkäufe im Internet, z. B. bei "ebay", einkommen- bzw. umsatzsteuerpflichtig?

Für die Beurteilung der Steuerpflicht von Veräußerungsgeschäften gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Für An- und Verkäufe im Internet (z. B. ebay) gelten insoweit keine Besonderheiten. Einkommensteuerpflichtig ist danach in der Regel die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hiervon ausgenommen ist allerdings die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Verbrauch (Wertverzehr) typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich also um Wirtschaftsgüter des "täglichen Gebrauchs" (Gebrauchsgegenstände), die zunächst zur Verwendung im Rahmen der privaten Lebensführung angeschafft wurden (z. B. Kleidung, Einrichtungsgegenstände, PKW). Eine Steuerpflicht tritt überdies grundsätzlich erst ein, wenn der Gewinn aus allen Veräußerungsgeschäften eines Jahres zusammengerechnet mehr als 511 Euro beträgt. Der Gewinn ist dabei der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Gegenstands und dem bei dessen Veräußerung erzielten Erlös. Zusätzlich können die Veräußerungskosten ebenfalls abgezogen werden. Wenn Sie allerdings wiederholt An- und Verkäufe tätigen und daraus Gewinne erzielen, kann schon ab dem ersten An- oder Verkaufsgeschäft auch eine gewerbliche Betätigung vorliegen. In diesem Fall sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig unabhängig davon, wie lange der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ist. Außerdem entfällt die Freigrenze von 511 Euro, so dass Sie -ggf.- auch niedrigere Gewinne versteuern müssten. Darüber hinaus können die An- und Verkäufe auch zur Umsatzsteuerpflicht führen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die Gegenstände nicht zum eigenen persönlichen Bedarf, sondern zum Zwecke des baldigen Verkaufs anschaffen. In diesem Fall verhalten Sie sich wie ein Händler am Markt und bereits wenige Verkaufsgeschäfte machen Sie zum Unternehmer. Umsatzsteuer wird dann in der Regel allerdings nur anfallen, wenn Ihre Einnahmen aus den Verkäufen und ggf. weiteren unternehmerischen Betätigungen die Kleinunternehmergrenze des § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 Euro jährlich überschreiten.

Die Frage, ab welchem Umfang Veräußerungsgeschäfte als eine gewerbliche Betätigung zu beurteilen ist, kann nur im Einzelfall und nicht generell beantwortet werden. Sollten hierzu weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

Frage: Ich bin umgezogen, wo muss ich jetzt meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Sie müssen Ihre Steuererklärung bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz im Zeitpunkt der Abgabe haben. Wenn Sie z.B. im ganzen Jahr 2008 im Bezirk des Finanzamts Alfeld gewohnt haben und ab dem 01.01.2009 im Bezirk des Finanzamts Northeim wohnen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung in Northeim abgeben.

Frage: Bisher habe ich die Steuererklärungsvordrucke immer automatisch zugeschickt bekommen. Nun habe ich gehört, dass dies künftig nicht mehr gemacht werden soll. Wie ist das zu verstehen?

Da die Vordrucke in den meisten Fällen bei den Gemeinden und auf jedem Fall in den Finanzämtern erhältlich sind, wird zur Kosteneinsparung von einem zentralen Versand abgesehen.

Sie sind im Übrigen verpflichtet, sich die Vordrucke ggf. bei Ihrem Finanzamt zu besorgen. Falls Sie die Möglichkeit haben, die Vordrucke über Ihren Computer auszudrucken, können Sie diese auch unter "Aktuelles & Service -> Steuervordrucke" von unserer Homepage herunterladen. Bitte beachten Sie, dass Sie heruntergeladene Vordrucke so zusammenheften müssen, dass sie den offiziellen Vordrucken entsprechen (z.B. mit Vor- und Rückseite).

Ungeachtet dessen können Sie Ihre Steuererklärung aber auch mit "ELSTER" über das Internet einreichen. Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung finden Sie unter www.elsterformular.de.

Frage: Reicht für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag/Solidaritätsabgabe die Jahresbescheinigung (§ 24 c EStG) aus?
Nein, auch wenn Steuerabzugsbeträge in der Jahresbescheinigung ausgewiesen sind, können sie nur auf die Steuerschuld angerechnet werden, wenn eine formelle Steuerbescheinigung nach § 45 a Abs. 2 EStG im Original vorgelegt wird. Jahresbescheinigung und Steuerbescheinigung können allerdings in einem Dokument verbunden werden.

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