Alterseinkünfte
| 2005 | |||
| 6 x 1.000 = | 6.000 Euro | ||
| 6 x 1.015 = | 6.090 Euro | ||
| Gesamtbetrag | 12.090 Euro | ||
| davon 50% dauerhafter Freibetrag | 6.045 Euro | ||
| ./. Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 Euro | ||
| __________ | |||
| zu versteuern | 5.943 Euro | ||
| 2006 | |||
| 6 x 1.015 = | 6.090 Euro | ||
| 6 x 1.030 = | 6.180 Euro | ||
| Gesamtbetrag | 12.270 Euro | ||
| ./. Freibetrag (vgl. 2005) | 6.045 Euro | ||
| ./. Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 Euro | ||
| __________ | |||
| zu versteuern | 6.123 Euro |
| Frage: Ich beziehe seit längerer Zeit eine Altersrente, eine Witwenrente und eine Betriebsrente. Muss ich ab 2005 Steuern bezahlen? Muss ich von mir aus eine Einkommensteuererklärung abgeben oder werde ich vom Finanzamt aufgefordert? |
| Sie haben einen Einkommensteuererklärung von sich aus abzugeben, auch ohne gesonderte Aufforderung durch das Finanzamt (vgl. öffentliche Aufforderung). Ob Sie Steuern zahlen müssen, ist abhängig von der Höhe der bezogenen Renten. Die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die bereits heute Rente beziehen, müssen auch künftig auf ihre Rente keine Steuern bezahlen. So sind ab dem Jahr 2005 für alle Alleinstehenden, die bereits eine Rente beziehen, rund 18.960 Euro pro Jahr (rund 1.580 Euro pro Monat) steuerfrei, soweit keine weiteren Einkünfte vorliegen. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. |
| Frage: Ich beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird diese ab 2005 auch mit 50% versteuert? |
| Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente handelt es sich um eine Leibrente (abgekürzte Leibrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit gilt auch hier für das Jahr 2005 ein Besteuerungsanteil i.H.v. 50%. |
| Frage: Wie ändert sich ab 2005 der Ertragsanteil meiner Erwerbsunfähigkeitsrente? |
|
vgl. vorangehende Frage. |
| Frage: Welche Beträge bzw. Vorsorgeaufwendungen fallen unter das neue Alterseinkünftegesetz? |
| Durch das Alterseinkünftegesetz ändert sich der bisher einheitliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen. Diese werden nunmehr in zwei Kategorien unterteilt: Auf der einen Seite stehen die Altersvorsorgeaufwendungen und auf der anderen Seite die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. |
| Vorsorgebeiträge | |
| § 10 Abs. 1 EStG i.d.F. des AltEinkG | |
| Altersvorsorgeaufwendungen | Sonstige Vorsorgeaufwendungen |
| Nr. 2a) +b) | Nr. 3 a) +b) |
| - Gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge | - Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit |
| - Landschaftliche Alterskassenbeiträge | - Kranken- und Pfegeversicherungsbeiträge |
| - Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen | - Unfall- und Haftpflichtversicherungsbeiträge |
| - Leibrentenversicherungsbeiträge | - Risikoversicherungsbeiträge (nur Leistung im Todesfall) |
| - Beiträge zu Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit sowie zur Hinterbliebenenversicherung als Zusatzversicherung (zu vorgenannten Leibrentenversicherungen) | - Beiträge zu eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen |
| - Beiträge zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die nach altem Recht als Sondersausgaben begünstigt waren (Laufzeitbeginn vor 01.01.2005 und mindestens ein geleisteter Versicherungsbeitrag bis 31.12.2004) | |
| Frage: Erhöht sich der Ertragsanteil meiner Rente ab 2005 jedes Jahr? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| vgl. Antwort zu Frage: "Ich beziehe seit meinem 65. Lebensjahr...". | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Ich bekomme eine Lebensversicherung ausgezahlt. Muss ich die Zahlung in meiner Steuererklärung angeben? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zinsen und Überschussanteile aus Lebensversicherungsverträgen die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind steuerpflichtig. Derartige Zahlungen sind zwingend in der Steuererklärung anzugeben. Für Lebensversicherungsverträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt folgendes: Wenn es sich um eine Lebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss handelt, sind die Zinsen und Überschussanteile nicht steuerpflichtig. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Wird mein Versorgungsfreibetrag jetzt jährlich immer wieder gekürzt? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wird in den Jahren 2006 bis 2040 auf 0,- Euro abgeschmolzen. Jeder Pensionärsjahrgang behält jedoch für die gesamte Laufzeit der Pension den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der für das Jahr des Pensionsbeginns bestimmt wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Ich habe vor 3 Jahren eine Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht abgeschlossen. Kann ich die Beträge dazu in voller Höhe als Sonderausgaben ansetzen? Wie sind die Erträge zu versteuern, wenn die Auszahlung in 10 Jahren erfolgen soll und ich dann die Auszahlung in Form einer Monatsrente wähle? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen "nach altem Recht" sind ab dem Kalenderjahr 2004 nur noch mit 88 % der Beiträge zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b S. 2 EStG alte Fassung). Nach der Rechtslage 2005 wären die monatlichen Rentenzahlungen mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Maßgebend für die Höhe des Ertragsanteils wäre das zu Beginn der Rente vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: In welcher Höhe sind die Sonderausgaben abzugsfähig ab 2005 aufgrund der neuen Rentenbesteuerung? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Höchstbetragsberechung für Altersvorsorgeaufwendungen Bei gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmern wird die Höhe der als Sonderausgaben abziehbaren Beträge in drei Schritten ermittelt (§ 10 Abs. 3 EStG):
Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ab 2005 ein separater Höchstbetrag von 2.400 Euro (§ 10 Abs. 4 Satz 1 EStG). Er verringert sich auf 1.500 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf volle oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG (z. B. steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) oder § 3 Nr. 14 EStG (Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung) erbracht werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: In welcher Höhe ist künftig meine Lebensversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, können nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Wie wird meine Lebensversicherung ab dem Jahr 2005 besteuert? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erträge aus Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, sind nicht steuerfrei. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Ich beziehe seit 2001 eine monatliche Brutto-Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 750 Euro und seit 2003 eine Witwenrente in Höhe von 600 Euro monatlich. Andere Einkünfte habe ich nicht. Muss ich für das Jahr 2005 Einkommensteuer zahlen? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Rentenbezüge für das Jahr 2005 betragen insgesamt 16.200 Euro. Bei Alleinstehenden bleiben für das Jahr 2005 Rentenbezüge bis zur Höhe von ca. 18.960 Euro steuerfrei, soweit keine anderen Einkünfte vorliegen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Im Beispielsfall fällt somit für das Jahr 2005 keine Einkommensteuer an. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Ich bin im August 2005 mit 60 Jahren in Rente gegangen. Neben meiner gesetzlichen Rente beziehe ich eine "VBL-Rente". Mit welchem steuerlichen Ertragsanteil wird die gesetzliche Rente bzw. die "VBL-Rente" erfasst? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt nach dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 nicht mehr der Besteuerung mit dem Ertragsanteil. In den Jahren 2005 und 2006 wird der Jahresbetrag der Rente mit einem Besteuerungsanteil in Höhe von 50 % der Besteuerung unterworfen. Der im Jahre 2006 steuerfrei bleibende Rentenanteil wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Berechnungsbeispiel: B bezieht ab September 2005 eine Altersrente von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Höhe von 2.000 Euro monatlich. In den Folgejahren gibt es Erhöhungen, zum 01.07.2006 auf 2.100 Euro und zum 01.07.2007 auf 2.200 Euro.
Die VBL-Rente ist keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und wird nach § 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz mit einem Ertragsanteil i.H.v. 22 % besteuert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frage: Ich habe das ganze Jahr 2005 durchgehend nur Renteneinnahmen bezogen. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sie müssen für das Jahr 2005 in diesem Fall nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über 7.664 Euro liegt. Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, müssten Ihre Einnahmen im Kalenderjahr über 15.532 Euro betragen, bevor Sie nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Wenn Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert wurden, sollten Sie mit Ihrem Finanzamt klären, ob nicht zukünftig auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung verzichtet werden kann. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||