1. Zeitnahe Betriebsprüfung
Der Begriff „zeitnahe Betriebsprüfung" wird seit 2009 verwendet und beschreibt die zentrale Zielrichtung: Die Prüfungsdienste sollen gegenwartsnahe Zeiträume untersuchen. Hierfür pilotiert die Niedersächsische Finanzverwaltung mehrere Modelle. Dies sind unter anderem:
Jahrestaktprüfungen: Bei allen Großbetrieben in der Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung und bei Großbetrieben in der Zuständigkeit der Amtsbetriebsprüfung sowie der land− und forstwirtschaftlichen Zentralstellen kann im Jahrestakt geprüft werden. Ein Bedarf für eine jährliche Betriebsprüfung wird bei Fällen, die nicht regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt werden, nur in Ausnahmen vorliegen.
Auch das Osnabrücker Modell der Jahrestaktprüfung sieht eine jährliche oder zweijährig stattfindende Betriebsprüfung mit kurzen Prüfungszeiträumen für mitwirkungsbereite Steuerpflichtige vor. Nähere Einzelheiten zu den individuellen Möglichkeiten einer Jahrestaktprüfung sind in einem Leitfaden zur Jahrestaktprüfung niedergelegt und werden durch den Vordruck zur steuerlichen Selbstauskunft abgerundet.
Kooperativ ausgerichtete Konzernbetriebsprüfungen: Seit 2012 wird bei den Finanzämtern für Großbetriebsprüfung ein Vorgehen nach den Grundsätzen der kooperativ ausgerichteten Konzernbetriebsprüfung erprobt. Zu diesem Pilotprojekt wurde ein Merkblatt erstellt, das die Vorgehensweise für Konzerne mit einem Umsatz über 500 Millionen Euro erläutert.
2. Weitere Informationsschreiben
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