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Gemeinnützigkeit

Steuerbegünstigte Körperschaften brauchen den Vordruck Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung nur dann abzugeben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 Euro im Jahr übersteigen. Der Vordruck ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2004 beginnen.

Den Vordruck Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung nebst Anleitung und weiteren Anlagen können Sie unter dem jeweiligen Jahr im Bereich der

herunterladen.

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