Zuwendungsbestätigungen
- Bestätigung über Geldzuwendung/ juristische Person öffentlichen Rechts
- Bestätigung über Sachzuwendung / juristische Person öffentlichen Rechts
- Bestätigung über Geldzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein
- Bestätigung über Sachzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein
- Bestätigung über Geldzuwendung / Mitgliedsbeitrag an eine Partei
- Bestätigung über Sachzuwendungen an eine Partei
- Bestätigung über Geldzuwendung an unabhängige Wählervereinigung
- Bestätigungen über Sachzuwendung an unabhängige Wählervereinigung
- Bestätigung über Geldzuwendungen an Stiftung des öffentlichen Rechts
- Bestätigung über Sachzuwendungen an Stiftung des öffentlichen Rechts
- Bestätigung über Geldzuwendungen an Stiftung des privaten Rechts
- Bestätigung über Sachzuwendungen an Stiftung des privaten Rechts
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen / steuerbegünstigte Einrichtung
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeiträge / Partei
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/unabhängige Wählervereinigung
Steuerbegünstigte Körperschaften brauchen den Vordruck Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung nur dann abzugeben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 Euro im Jahr übersteigen. Der Vordruck ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2004 beginnen.
Den Vordruck Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung nebst Anleitung und weiteren Anlagen können Sie unter dem jeweiligen Jahr im Bereich der
herunterladen.
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