Bei der Verwendung des Vordrucks "Veräußerungsanzeige" bitte ich Folgendes zu beachten:
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Die zur Veräußerungsanzeigen gehörenden Seiten sind beidseitig zu bedrucken.
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Die Vordrucke müssen gelocht, gut lesbar und über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar sein.
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Die zu der Veräußerungsanzeige gehörenden Einzelblätter sind nach dem Ausdruck durch eine leicht lösbare Verbindung (z.B. Verschlussklammer oder Heftstreifen, nicht Büro- oder Heftklammer) zu verbinden.
- Veräußerungsanzeige - GrESt 1 A-G (PDF, 260 KB)
- Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren - GrESt 14 A-G (PDF, 250 KB)
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