Bei der Verwendung des Vordrucks "Veräußerungsanzeige" bitte ich Folgendes zu beachten:
Die zur Veräußerungsanzeigen gehörenden Seiten sind beidseitig zu bedrucken.
Die Vordrucke müssen gelocht, gut lesbar und über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar sein.
Die zu der Veräußerungsanzeige gehörenden Einzelblätter sind nach dem Ausdruck durch eine leicht lösbare Verbindung (z.B. Verschlussklammer oder Heftstreifen, nicht Büro- oder Heftklammer) zu verbinden.
- Veräußerungsanzeige - GrESt 1 A-G (PDF, 260 KB)
- Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren - GrESt 14 A-G (PDF, 250 KB)
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