Am 15 Dezember 2008 wurde durch den Niedersächsischen Landtag das Niedersächsische Landesvergabegesetz (LVergabeG) beschlossen. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 01. Januar 2009 mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 27/2008 vom 22.12.2008 Seite 411.
Aufgrund bestehender Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung des Gesetzes wurden durch das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Hinweise zur Auslegung einzelner Regelungen gegeben, die eine Angleichung des Verwaltungshandelns in den Vergabestellen bei der Auslegung des Gesetzes bewirken sollen.
Außerdem wurde zur Vereinheitlichung ein Muster der nach § 3 des Landesvergabegesetzes erforderlichen Tariftreueerklärung zur Verfügung gestellt.