Am 19 Januar 2012 wurde durch den Niedersächsischen Landtag das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) beschlossen. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 01. März 2012 mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1/2012 vom 26.01.2012 Seite 6.
Aufgrund bestehender Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung des Gesetzes wurden durch das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Hinweise zur Auslegung einzelner Regelungen gegeben, die eine Angleichung des Verwaltungshandelns in den Vergabestellen bei der Auslegung des Gesetzes bewirken sollen.
Außerdem wurde zur Vereinheitlichung ein Muster der nach § 3 des Landesvergabegesetzes erforderlichen Tariftreueerklärung zur Verfügung gestellt.
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