Über Art und Umfang der Staatsaufgaben gab und gibt es bis heute unterschiedliche Auffassungen. Tendenziell wird in guten Zeiten der Ruf nach „weniger Staat" und in schlechten Zeiten der Ruf nach „mehr Staat" laut. Die Vorstellung, dass unsere Gesellschaft „ohne Staat" existieren kann, wird jedoch nicht ernsthaft vertreten. Somit benötigt der Staat Einnahmen, mit denen er die Aufgaben erledigen kann, die nach dem jeweiligen gesellschaftlichen Konsens für ein den Grundwerten unserer Verfassung verpflichtetes, geordnetes Zusammenleben erforderlich sind. So dienen Steuern der Finanzierung wichtiger Aufgaben, wie z.B. Bildung, Sozialwesen oder der inneren sowie äußeren Sicherheit.
Abgesehen von einigen kleineren Gemeindesteuern und den durch den Bund erhobenen Zöllen, ist es Aufgabe der Landesfinanzverwaltung, diese Steuern festzusetzen, zu erheben und dem Staat dadurch Einnahmen zu verschaffen.
Die Erhebung von Steuern erfordert eine moderne Verwaltung mit flexiblen Strukturen und innovativen Lösungen, um den aufgrund der Komplexität und Dynamik des Steuerrechts immer neuen Herausforderungen gerecht werden zu können.
In Niedersachsen sorgen über 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass das Steueraufkommen des Staates auch in Zukunft gewährleistet ist. Neben der Festsetzung und Erhebung von Steuern gehören die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung zu unseren Kernkompetenzen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als Landesbeamte grundsätzlich in ganz Niedersachsen einsetzbar.
Neben den 57 Veranlagungsfinanzämtern sind 6 Finanzämter für Großbetriebsprüfung so wie 4 Finanzämter für Fahndung und Strafsachen eingerichtet. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen mit Standorten in Hannover und Oldenburg übt die Fach- und Dienstaufsicht über die Finanzämter aus und stellt eine einheitliche Rechtsanwendung sicher.
Um unsere gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal zu verstärken, benötigen wir ein Team aus hochqualifiziertren Führungskräften, die von Anfang an Personalverantwortung übernehmen und aktiv eine zukunftsorientierte und leistungsstarke Finanzverwaltung mitgestalten möchten.
Wir bieten:
Im Rahmen eines prüfungsfreien Trainee-Programms werden Sie bei vollem Gehalt sowohl fachlich als auch im Bereich Mitarbeiterführung auf Ihre zukünften Aufgaben vorbereitet.
Die insgesamt 12-monatige Einführungszeit umfasst eine praktische Einführung in einem Veranlagungsfinanzamt, begleitet durch entsprechende Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie in Brühl, sowie eine praktische Einweisung in die Aufgaben und Arbeitsbereiche der Oberfinanzdirektion Niedersachsen. Im Anschluss erfolgt eine praxisorientierte besondere Einführung in die Betriebsprüfung.
Inhalte und Ablauf der Einführungszeit
Mit der Einstellung in das Beamtenverhältnis (auf Probe) in die Besoldungsgruppe A 13 erzielen Sie von Anfang an ein sozialversicherungsfreies Jahresbruttoeinkommen von über 40.000 Euro, das sich je nach Familienstatus und Alter noch erhöhen kann.
Nach Abschluss des Trainee-Programms sind Sie für Ihre Aufgaben bestens gerüstet. In der Regel übernehmen Sie im Anschluss an die Einführungszeit eine Führungsfunktion, indem Sie ein Sachgebiet in einem Finanzamt leiten. Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere die effiziente Gestaltung von Arbeitsabläufen in Ihrem Sachgebiet, die Koordination des Einsatzes von Personal, aber auch die eigenverantwortliche Entscheidung in Steuerfällen mit erheblicher steuerlicher Auswirkung. Darüber hinaus ist zur Optimierung des Arbeitserfolges die Motivation und fachliche Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Ihrer wichtigsten Aufgaben.
Typische Sachgebiete im Finanzamt
Bei entsprechender Eignung stehen Ihnen auch Verwendungen als Vorsteherin oder Vorsteher eines Finanzamts, Referatsleiterin oder Referatsleiter bei der OFD oder im MF sowie im Finanzrechenzentrum oder als Dozentin oder Dozent an der Steuerakademie Niedersachsen offen.
Als familienfreundlicher Arbeitgeber bieten wir auch flexible Arbeitsgestaltung und zahlreiche Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung.
Während der Einführungszeit werden Sie durch einen erfahrenen Mentor begleitet.
Wir suchen:
Leistungsstarke und engagierte Persönlichkeiten, die unsere Führungsriege verstärken und sich aktiv in die Entwicklungsprozesse und die Modernisierung der Verwaltung einbringen möchten. Steuerrechtliche Kenntnisse werden nicht zwingend vorausgesetzt, sind aber wünschenswert. Die Auswahl der jungen Juristinnen und Juristen erfolgt über ein Assessmentcenter, in dem vor allem die sozialen Kompetenzen eine herausragende Rolle spielen.
Vor allem erwarten wir von unseren Bewerberinnen und Bewerbern:
überdurchschnittliche juristische Kenntnisse, die in den Ergebnissen der Staatsexamina (ab 8 Punkte im 2. Staatsexamen) zum Ausdruck kommen
Kommunikationsfähigkeit
Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit
Kooperations- und Teamfähigkeit
Einfühlungsvermögen
Organisationsfähigkeit
Interesse am Steuerrecht und wirtschaftliches Verständnis
Flexibilität und Mobilität
Freude am Umgang mit Menschen, die z.B. in einer bisherigen beruflichen Tätigkeit oder Engagement in einem Verein oder der Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben zum Ausdruck kommt.
In Ihrem Bewerbungsschreiben sollten Sie auch darauf eingehen, warum Sie die auf Personalführung ausgerichteten Aufgaben in der Steuerverwaltung einer rein juristischen Tätigkeit vorziehen.
Wenn Sie sich hierdurch angesprochen fühlen, dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte an die
Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Abteilung Zentrale Aufgaben
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Einstellungen werden regelmäßig zur Mitte und zum Ende eines Jahres vorgenommen; Bewerbungsschluss ist der 30.04. und 30.09. eines jeden Jahres. Abweichend hiervon besteht im Kalenderjahr 2012 nur ein Einstellungstermin mit Bewerbungsschluss 30.04.2012.
Ihre vollständigen Unterlagen enthalten:
Anschreiben
Ablichtung des Reifezeugnisses
tabellarischer Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild
Ablichtung der Zeugnisse über die erste und zweite juristische Staatsprüfung
ggf. weitere Zeugnisse und Nachweise über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit
die Angabe darüber, wo Ihre Referendarakten geführt werden sowie eine Vollmacht zur Einsicht in diese Akten
Einverständniserklärung zur Anforderung eines Auszugs aus dem Prüfungsprotokoll über die Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung
Weitere Fragen beantwortet Ihnen Herr Rentsch, Tel.: 0511/101-2544
E-Mail: ausbildung@ofd-z.niedersachsen.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!