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Einkommensteuer 2005

Im Rahmen eines bei einem niedersächsischen Finanzamt beginnenden Pilotversuches werden die Einkommensteuervordrucke 2005 eingescannt. Aus diesem Grund sind sowohl die in den Finanzämtern erhältlichen Vordrucke als auch der Ausdruck der hier angebotenen Vordrucke in schwarz-weiß gehalten. Um Ihnen jedoch das Ausfüllen am Bildschirm zu erleichtern, erfolgt die Anzeige in der bekannten grau-grünen Darstellung. Für die Anzeige und Bearbeitung dieser Vordrucke benötigen Sie den Adobe Reader 6 oder höher. Eine aktuelle Version des Adobe Reader können Sie über den nebenstehenden Link herunterladen. Alternativ stehen Ihnen die Vordrucke in einer "Nur-Druckversion" ohne die Möglichkeit einer weiteren Bearbeitung am Bildschirm zur Verfügung.

Am Bildschirm ausfüllbare Vordrucke

Nur-Druckversion



Der Vordruck Anlage EÜR ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2004 beginnen. Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.

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Häufige Fragen zur ...

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