Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige 2012
Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige 2012 - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).
Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.